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Mietvertrag

Hüpfburg „Feuerwehrauto“

Freiwillige Feuerwehr Markt Eggolsheim e.V.

Vermieter

Freiwillige Feuerwehr Markt Eggolsheim e.V.
Mittelweg 14, 91330 Eggolsheim
Telefon: 09545 / 44 31 55
E-Mail: [email protected]

Mieter

Organisation:
Rechtsform / Sitz:
Anschrift:
Vertretungsberechtigte Person:
Funktion:
E-Mail:
Telefon:

1. Mietgegenstand und Zubehör

Der Vermieter überlässt dem Mieter die Hüpfburg „Feuerwehrauto“ (Maße ca. 5,00 × 4,20 × 3,50 m, ca. 100 kg) inklusive Zubehör (Gebläse, Plane, Erdanker, Verlängerungskabel) zur zeitlich befristeten Nutzung.

2. Mietzeitraum, Entgelt und Kaution

Mietbeginn (Datum, Uhrzeit der Abholung):
Mietende (Datum, Uhrzeit der Rückgabe):
  • Nutzungsentgelt: 150,00 € pro Einsatztag, fällig spätestens bei Abholung.
  • Kaution: 200,00 € in bar bei Abholung. Rückzahlung nach Prüfung der Rückgabe, spätestens innerhalb von 7 Tagen. Eine Verrechnung erfolgt nur mit konkret benannten Schäden, fehlendem Zubehör, Reinigungsaufwand oder offenen Forderungen.

3. Zielgruppe und Auswahlkriterium

Die Hüpfburg wird ausschließlich an andere Vereine und gemeinnützige Organisationen vermietet. Der Mieter bestätigt, in diesem Sinne handlungsbevollmächtigte und volljährige Person seiner Organisation zu sein.

4. Übergabe, Einweisung und Übergabeprotokoll

  • Abholung und Rücktransport erfolgen eigenverantwortlich durch den Mieter; ein Anhänger wird nicht gestellt.
  • Bei Abholung erhält der Mieter eine kurze Einweisung in Aufbau, Betrieb und Sicherheit sowie die Betriebsanleitung.
  • Die Identität der abholenden Person wird durch Sichtprüfung eines amtlichen Lichtbildausweises bestätigt; eine Speicherung von Ausweisdaten erfolgt nicht.
  • Über Übergabe und Rückgabe wird ein kurzes Protokoll geführt (Zustand, Zubehör, Auffälligkeiten).

5. Aufbauort, Wetter und technische Voraussetzungen

  • Untergrund: ebener, tragfähiger und sauberer Untergrund ohne spitze oder scharfe Gegenstände.
  • Verankerung: nach Vorgaben der Betriebsanleitung mit Erdankern (auf Wiese) bzw. ausreichenden Sandsäcken/Ballast (auf befestigtem Untergrund). Aufbau auf Asphalt/Beton nur mit geeigneter Ballastierung.
  • Mindestabstand: ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Zäunen, Mauern, Bäumen, Strom- und Gefahrenquellen.
  • Strom: geeigneter 230‑V‑Anschluss mit FI/RCD‑Schutz; Verlängerungskabel ohne Stolperfallen verlegen; das Gebläse ist während der gesamten Nutzungsdauer durchgehend zu betreiben.
  • Wetter: Die Hüpfburg darf bei Wind über 38 km/h (5 Bft), Regen oder Gewitter nicht benutzt werden. Bei Verschlechterung der Wetterlage ist die Nutzung sofort einzustellen.

6. Benutzung und Aufsicht

  • Während der gesamten Nutzungszeit ist eine volljährige, eingewiesene Aufsichtsperson anwesend.
  • Die Hüpfburg ist ausschließlich für Kinder bis maximal 1,40 m Körpergröße bestimmt; Erwachsene dürfen sie nicht spielend oder springend nutzen. Ein Betreten durch Aufsichtspersonen ist nur zur Gefahrenabwehr und Räumung erlaubt.
  • Gleichzeitig nutzen sollten nur Kinder vergleichbarer Größe und Altersgruppe.
  • Schuhe, Speisen, Getränke und scharfe Gegenstände sind in der Hüpfburg verboten.
  • Gebläse und Anschlüsse sind während des Betriebs regelmäßig zu kontrollieren. Bei Druckverlust ist die Hüpfburg sofort zu räumen und die Kinder sind in Sicherheit zu bringen.

7. Schäden, Mängel, Rückgabe und Reinigung

  • Der Mieter hat den Mietgegenstand vor und während der Nutzung auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Festgestellte Schäden oder Funktionsmängel sind dem Vermieter unverzüglich zu melden; eigenmächtige Reparaturen sind unzulässig.
  • Für Beschädigungen oder Verlust von Hüpfburg und Zubehör, die durch unsachgemäßen Gebrauch, fehlende Aufsicht oder Missachtung dieser Bedingungen entstehen, haftet der Mieter in voller Höhe.
  • Bei Rückgabe muss die Hüpfburg sauber und trocken sein. Bei starker Verschmutzung oder Nässe wird ein pauschaler Reinigungs- und Trocknungsaufwand von 100,00 € berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; dem Vermieter bleibt der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten vorbehalten.
  • Der Mieter ist nicht berechtigt, die Hüpfburg an Dritte weiterzugeben oder unterzuvermieten.

8. Stornierung und Schlechtwetter

  • Eine kostenlose Stornierung ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.
  • Bei späterer Stornierung wird eine Pauschale von 50,00 € berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; die Pauschale entfällt oder reduziert sich, wenn der Termin anderweitig vergeben werden kann.
  • Bei sicherheitsbedingter Absage durch eine der Parteien wegen Wind, Regen oder Gewitter (vgl. Ziffer 5) ist die Nutzung untersagt; bereits gezahltes Nutzungsentgelt wird in diesem Fall zurückerstattet, eine Stornogebühr fällt nicht an.

9. Versicherung und Haftung

  • Der Mieter bestätigt, über eine ausreichende Vereins- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung zu verfügen, die den Betrieb aufblasbarer Spielgeräte umfasst, und stellt diese auf Verlangen vor Übergabe nach.
  • Der Mieter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht und sorgt für eine sichere Umgebung am Aufbauplatz.
  • Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für die schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen haftet der Vermieter nur für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der vorstehenden Pflichten durch den Mieter oder ihm zuzurechnende Personen resultieren.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung erhoben und verarbeitet (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Eine Speicherung von Ausweisdaten erfolgt nicht. Weitere Informationen unter /datenschutzerklaerung/.

11. Vertragsschluss in Textform

Der Mietvertrag kommt mit der verbindlichen Online-Buchung über den Buchungskalender des Vermieters zustande. Mit der Buchung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Der Mieter erhält im Anschluss eine Buchungsbestätigung in Textform per E-Mail. Änderungen oder Mitteilungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.

Übergabeprotokoll (bei Abholung auszufüllen)

Datum / Uhrzeit Übergabe:
Zubehör vollständig:
Sichtbare Vorschäden:
Einweisung erhalten / Betriebsanleitung übergeben:
Kaution erhalten (200 €):
Identität geprüft (Sichtprüfung Lichtbildausweis):

Vermieter (Übergabe)

Mieter (Übernahme)

Rückgabe

Datum / Uhrzeit Rückgabe:
Zustand / Auffälligkeiten:
Reinigung erforderlich (100 € Pauschale):
Kaution zurückgezahlt am:

Vermieter (Rücknahme)

Mieter (Rückgabe)